Edwin hat geschrieben:Ev. hängt das damit zusammen, dass Österreich schlecht Vorschriften machen kann, was im Ausland sein darf und was nicht?
doch doch, das kann österreich schon. z.b. im seeschiffahrtsgesetz wird ja explizit erwähnt, dass die handlung auch strafbar ist, wenn sie im ausland begangen wurde. wenn du auf ein österr. schiff die ausländische flagge führst (also steuerbord) wirst du vom staat österreich mit 2.180€ bestraft (§ 54 SSG)
ich könnte euch zahlreiche solcher straftaten oder übertretungen aus den verschiedensten gesetzesmaterien sagen, die im ausland begangen und im österreich bestraft werden können, egal ob die tat im ausland verboten wäre oder nicht.
darum lasse ich ja auch bei dieser diskussion hier nicht locker. viele sagen
"das ist verboten", aber keiner hat es bis jetzt so richtig beweisen können. und wenn wir die aussage vom ösv haben, dann hätte ich auch gern eine begründung mit paragraph und absatz. bei über 3.000 euro wappengesetz-strafe will ich es genau wissen.
Edwin hat geschrieben:Bei einem Verbot frage ich mich jedoch, warum dann derartige Flaggen überhaupt im Handel erhältlich sein dürfen?
ach, das ist für österreich ganz normal. mit 19 jahren hatte ich ein käfer-cabrio. ich habe mir im autoteilehandel (kein name) dann eine sogenannte querflöte gekauft. einen auspuff, der hinten quer montiert wurde. dort habe ich fast mein bein hineingebracht so groß war der enddurchmesser und das ding war selbstverständlich verboten. der verkäufer sagte:
verkaufen darf ich es dir, aber montieren darfst du dir es natürlich nicht. natürlich habe ich es montiert. der sound war einfach irre und schon wenige wochen später stand ich beim amt der oö landesregierung zur überprüfung.
