Hallo!
Ich hätte ein paar Fragen zur Bootszulassung für Wassserstraßen, speziell der Donau, in Ö.
Darf man grundsätzlich mit JEDEM Boot (z.B. auch Schlauchboot ohne Motor) die GESAMTE Donau befahren?
Auf Binnengewässern gibt es für bestimmte Boote die Regelung, dass diese nicht zugelassen werden müssen. (z.B. Ruderboote
unter 20m, Segelboote ohne Motor usw.) Gilt das auch für Wasserstraßen?
Die Frage stellt sich deswegen, weil in der Wasserstraßenverordnung unter "Zulassung" steht, dass nur Boote zugelassen werden,
die mehr als 6 PS bzw. über 3m lang sind - andernfalls gilt die Zulassung nur für Staubereiche.
Welche Ausnahmen gibt es dann? (Ruderboote?)
Danke schon mal :)
Bootszulassung Donau
Moderatoren: bachris, Willi, gima10
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